Mit der Veröffentlichung der PPWR ist das Thema PFAS auf einmal wieder sehr aktuell geworden. Die neue Verordnung regelt, dass PFAS in Lebensmittelverpackungen nicht in Mengen oberhalb bestimmter Limits vorkommen dürfen. Das ist ein völlig neuer Ansatz. Bisher wurde üblicherweise die absichtliche Verwendung von Chemikalien in Lebensmittelverpackungen geregelt. Auch in Bezug auf das Bisphenol A hat die Kommission jetzt klargestellt, dass die reine Anwesenheit von Bisphenol A z.B. in Recyclingmaterialien nicht verboten sei! Für PFAS wird das nun das erste mal anders geregelt und damit treten viele praktische Fragen auf.
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